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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Technik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Technik

1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Bedingungen für den Verleih von technischem Equipment (im Folgenden „Material“) durch SB Productions – Simon Bergmann (im Folgenden „SB Productions“)an Kunden.

2. Vertragsabschluss
Der Verleihvertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine mündliche oder schriftliche Bestellung aufgibt und diese durch SB Productions bestätigt wird.

3.Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Materials an den Kunden und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Materials an SB Productions.

4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, das Material sorgfältig und fachgerecht zu behandeln sowie vor Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäßer Nutzung zu schützen.
Jegliche Änderungen oder Reparaturen am Material bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SB Productions.
Der Kunde ist für das Material verantwortlich und haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer. Bei Schäden oder Verlust ist der Kunde verpflichtet, SB Productions unverzüglich zu informieren.

5. Mietgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Mietgebühren und eventuelle Zusatzkosten werden gemäß der Preisliste von SB Productions – Simon Bergmann berechnet, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.
Die Zahlung der Mietgebühren erfolgt im Voraus oder gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei verspäteter Zahlung behält sich SB Productions das Recht vor, Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben.
Stornierung und Rücktritt Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Stornierungsgebühren:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 10% der vereinbarten Gesamtsumme
Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 20% der vereinbarten Gesamtsumme
Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 35% der vereinbarten Gesamtsumme
Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme

6. Haftung
SB Productionshaftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Nutzung oder Bedienung des Materials durch den Kunden entstehen.
SB Productions haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden, die dem Kunden durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit des Materials entstehen.

7. Versicherung
Der Kunde trägt die Verantwortung für eine ausreichende Versicherung des Materials während der Mietdauer gegen Schäden, Verlust oder Diebstahl.

8. Rückgabe des Materials
Das Material ist zum vereinbarten Rückgabedatum und -zeitpunkt in demselben Zustand, wie es dem Kunden übergeben wurde, an SB Productions zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich SB Productions das Recht vor, zusätzliche Mietgebühren zu erheben.

9.Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nur für die Zwecke des Verleihgeschäfts verwendet.

10.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht des Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz von SB Productions.

Diese AGB treten am 01.01.2023 in Kraft und gelten für alle zukünftigen Verleihgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

SB Productions – Simon Bergmann

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Technische Betreuung von Veranstaltungen

  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vereinbarungen und Verträge zwischen dem technischen Dienstleister (Simon Bergmann – SB Produciton) (nachfolgend „wir“ oder „Dienstleister“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) betreffend die technische Betreuung von Veranstaltungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  2. Vertragsgegenstand Der Dienstleister erbringt technische Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik gemäß den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden. Der Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung oder dem Angebot des Dienstleisters.

  3. Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot des Dienstleisters annimmt und der Dienstleister die Annahme schriftlich bestätigt oder die technische Betreuung tatsächlich durchführt.

  4. Leistungsumfang Der genaue Leistungsumfang wird in der schriftlichen Vereinbarung oder im Angebot festgelegt. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung, Installation und Betreuung von technischem Equipment, Beleuchtung, Beschallung, Bühnentechnik, Video- und Multimedia-Systemen sowie die entsprechende Fachkräfte für den Auf- und Abbau sowie den technischen Betrieb während der Veranstaltung.

  5. Zahlungsbedingungen Die Zahlungsbedingungen werden in der schriftlichen Vereinbarung oder im Angebot festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Anzahlung bei Vertragsabschluss und die restliche Zahlung spätestens bis zum Veranstaltungstermin fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

  6. Stornierung und Rücktritt Im Falle einer Stornierung der technischen Betreuung durch den Kunden gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 10% der vereinbarten Gesamtsumme
  • Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 20% der vereinbarten Gesamtsumme
  • Bei Stornierung bis 07 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 35% der vereinbarten Gesamtsumme
  • Bei Stornierung weniger 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme
  1. Haftung Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Eigenverantwortung des Mieters
    Der Mieter garantiert, die notwendigen Voraussetzungen für die reibungslose Installation und den Betrieb der Anlagen zu schaffen, insbesondere die Bereitstellung der geforderten Stromanschlüsse, der notwendigen Stellflächen und Podeste für Geräte und Personal, die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Einbauten in den Veranstaltungshallen, wie Zügen, Hängepunkten, Kabelschächten etc., sowie nach Vereinbarung, die Bereitstellung von fachkundigen Auf- und Abbauhelfern in ausreichender Anzahl. Bei Nichterfüllung zahlt der Mieter den Zusatzaufwand. Sollte es sich bei besagter Veranstaltung um eine Freiluftveranstaltung handeln, hat der Mieter für einen professionellen Wetterschutz der Bühnen, der Lautsprecherstellplätze sowie des Mischpultplatzes zu sorgen. Ist dieser Wetterschutz nicht vorhanden oder nur unzureichend, hat der Vermieter das Recht, seine Leistung zu verweigern. Der Mieter sorgt für die sichere Lagerung und Bewachung des gesamten bereitgestellten Materials zwischen An- und Abtransport. Bei den Veranstaltungen trägt der Mieter die Kosten für eine angemessene Verpflegung und, bei mehrtägigen Veranstaltungen, Unterbringung des Montage- und Bedienpersonals.
  3. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der schriftlichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  4. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

  5. Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nur für die Zwecke des Verleihgeschäfts verwendet.

  6.  

    Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  7.  

    Gerichtsstand und anwendbares Recht Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht des Deutschland.
    Gerichtsstand ist der Sitz von SB Productions.

    Diese AGB treten am 01.01.2023 in Kraft und gelten für alle zukünftigen Verleihgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

    SB Productions – Simon Bergmann